Für alle statt für wenige


Nein zur Kündigung des Mietvertrages mit dem SEM

Von Redaktion, 22. Januar 2024

Die SP Region Steckborn unterstützt die Weiterführung des Mietvertrags zwischen der Stadt Steckborn und dem Staatssekretariat für Migration (SEM)

Am Donnerstag, 15. Februar 2024 mit Beginn um 19:30 Uhr, findet in der Feldbach-Turnhalle Steckborn eine ausserordentliche Gemeindeversammlung statt. Einziges Traktandum ist dieser Antrag: Der Mietvertrag der geschützten Operationsstätte und Sanitätshilfestelle (Zivilschutzanlage) zwischen der Stadt Steckborn und dem Staats-sekretariat für Migration (SEM) ist per Februar 2024 zu kündigen (Kündigungsfrist 6 Monate).

Wieso überhaupt diese Versammlung fragen Sie sich wahrscheinlich. Eine Kündigungs-Initiative der IG «Anwohner Notasylunterkunft» ist mit 130 gültigen Unterschriften zustande gekommen. An der darin beantragten ausserordentlichen Gemeindeversammlung können die Steckborner Stimmberechtigten nun entscheiden, ob der Mietvertrag der Zivilschutzanlage für das Bundesasylzentrum in Steckborn gekündigt werden soll oder eben nicht.

Der vor einigen Jahren abgeschlossene Mietvertrag für die Zivilschutzanlage erzeugt momentan nicht nur in Steckborn grosse mediale und politische Aufmerksamkeit, sondern ist schweizweit in den Fokus geraten. Die Vorwürfe, die den in der Zivilschutzanlage vorübergehend lebenden Menschen angelastet werden, wie Einbrüche, Diebstähle, Lärm und Belästigungen, sind nicht belegt. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass es im Zusammenhang mit den Menschen mit Migrationshintergrund zu unschönen Vorfällen kommt. Die von der IG geschilderten Vorfälle konnten bis heute, weder von Bewohnern noch von der Kantonspolizei Thurgau bestätigt werden. Dass die aktuelle Situation im Flüchtlingswesen herausfordernd ist, ist unbestritten. Dennoch darf diese Situation nicht als Grundlage für eine Vertragskündigung dienen. Asylpolitik ist immer eine komplexe Angelegenheit. Verschiedene, und sich manchmal sogar widersprechende Perspektiven und Interessen sind zu berücksichtigen. Wir tragen dazu auch die humanitäre Verantwortung, Menschen auf der Flucht Schutz und Hilfe zu gewähren. Dies umso mehr, wenn sie an Leib und Leben bedroht sind. Um den genannten Herausforderungen zu begegnen, hat die Stadt für die geflüchteten Menschen ein vielfältiges und gut genutztes Beschäftigungsprogramm erstellt. Der Kanton hat eine Taskforce betreffend die Sicherheit rund um Asylzentren eingesetzt und der Stadtrat hält laufend Kontakt mit der Kantonspolizei und dem SEM, um bei Bedarf sofort weitere Massnahmen ergreifen zu können. Mit einer simplen Sankt-Florians-Politik können keine Probleme gelöst werden.

Was passiert bei einer Vertragsauflösung? Nebst dem Ertragsausfall von jährlich 200’000 Franken reduziert sich für den Kanton Thurgau die Kompensationsklausel, welche aktuell bedeutet, dass der Kanton aufgrund seines Ausreisestatus insgesamt weniger Menschen mit Bleiberecht dauerhaft aufnehmen muss und so alle Thurgauer Gemeinden entlastet werden. Dieser positive Effekt würde mit einer Kündigung des Mietvertrages teilweise wegfallen und nebst Steckborn, müssten auch andere Gemeinden noch weitere Flüchtlinge aufnehmen.

Stehen wir ALLE ein für eine weiterhin humanitäre, solidarische und faire Asylpolitik. Deshalb ein klares NEIN zur Kündigung des Mietvertrages. Wir von der SP Region Steckborn rufen Sie auf, an der ausserordentlichen Gemeindeversammlung teilzunehmen und dort mit Ihrer Stimme dem Ansinnen der IG «Anwohner Notasylunterkunft» zu entgegnen.  Artikel erschienen im Boten vom Untersee vom 19. Januar 2024